
Mit zwei QR-Codes auf deiner Flasche zu mehr Umsatz
- Nutze unsere 2-QR-Codes-Strategie, um aus dieser Pflichtsituation heraus für dich sogar noch einen Nutzen zu ziehen! Gewinne mit Hilfe des E-Labels die Aufmerksamkeit des Verbrauchers für deine Marketingaktivitäten!
- Der E-Label-QR-Code erfüllt letztlich nur gesetzliche Informationspflichten. Ein zweiter QR-Code auf dem Etikett aber erlaubt dir, Interessenten etwa auf deine Homepage oder spezielle Aktions-Webseiten zu führen, wo du am Ende Umsatz machen kannst!
- Wenn du also schon einen QR-Code für dein E-Label auf dein Flaschenetikett druckst, dann nutze die Neugierde deiner Kunden, die den QR-Code scannen, zu deinem Vorteil aus.
- Daher drucke einen weiteren QR-Code auf dein Etikett, und deine Kunden werden erfahren wollen, was denn wohl hier zu sehen sei. Und werden diesen QR-Code auch scannen.
- Nutze diese Aufmerksamkeit und Neugierde für deine Marketingaktivitäten! Verlinke hinter dem zweiten QR-Code eine Webseite für aktuelle Werbeaktionen, die den Kunden zu weiteren Käufen oder Aktionen anregen sollen.
- Erstelle dafür mit unserer Plattform einen fest definierten dynamischen QR-Code, den du zusätzlich auf dein Etikett druckst. Hinter diesen QR-Code kannst du eine beliebige Webseite schalten! Und das Besondere: Die Zuordnung kannst du beliebig ändern, je nach Aktion, die du gerade durchführen willst!
- Du kannst z.B. grundsätzlich auf deine Homepage oder den Webshop verlinken; du kannst aber auch bestimmte Aktionsseiten zu genau diesem speziellen Wein anbinden. Damit der Kunde einfacher nachkaufen kann, etwa mit einem Online-Einstiegsrabatt. Die Möglichkeiten sind unbegrenzt!
- Also noch einmal unsere unbedingte Empfehlung: Wenn du schon einen QR-Code für gesetztliche Pflichten auf dein Etikett druckst, dann verpasse nicht die Chance, mit einem zweiten QR-Code dein Geschäft anzukurbeln!
- Hinweis: Der E-Label-QR-Code muss nach aktuellem Stand etwa mit "Nährwerte/Zutaten:" betitelt werden. Er muss von allen anderen QR-Codes auf dem Flaschenetikett unterschieden werden können. Ein ⓘ ist dabei nicht ausreichend.